Gemäß der Schulbesuchsordnung gilt bei Verhinderung von der Schulpflicht eine Entschuldigungspflicht für die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler.
Diese Entschuldigungspflicht ist folgendermaßen zu erfüllen:
1. am Tag der Verhinderung bis 8:00 Uhr:
- Anruf im Sekretariat der Oberschule (034244 5729920) oder
- per Mail an
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- Name, Klasse, Dauer und Grund der Verhinderung sind anzugeben
2. spätestens am dritten Tag nach der Verhinderung:
- schriftliche, unterschriebene Entschuldigung beim Klassenlehrer oder im Sekretariat nachreichen
- Name + Klasse + Grund der Verhinderung auf der Entschuldigung sind anzugeben
Zur Beachtung!
Nur die Kombination aus Punkt 1 und 2 ergibt eine vollständige und wirksame Entschuldigung.
Eine nur telefonische Abmeldung genügt nicht und zählt in letzter Konsequenz als unentschuldigtes Fehlen.
Bei auffällig häufigem und langem Fehlen einzelner Schülerinnen und Schüler obliegt es der Schulleitung in Absprache mit dem Klassenlehrer die Vorlage von ärztlichen
Attesten zur Erfüllung der Entschuldigungspflicht zu verlangen.